1. Geltungsbereich
Verkäufe und Lieferungen der Circus GmbH im Rahmen des Versandgeschäftes oder Direktverkaufes erfolgen an Unternehmer im Sinne § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechtes nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend Lieferbedingungen genannt), welche durch die Erteilung des Auftrages und die Entgegennahme der Lieferung anerkannt werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.
Die Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, es sei denn Circus stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Auch wenn entgegenstehende und / oder abweichende Bedingungen beim Geschäftspartner vorhanden sind haben die Lieferbedingungen von Circus Vorrang.
2. Vertragsschluss
Offerten, Angebote und Erklärungen von Circus sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich eine insoweit bindende Erklärung schriftlich abgegeben wurde. Mit der Warenbestellung ist die verbindliche Erklärung des Bestellers verbunden, die bestellte Ware auch zu erwerben und abzunehmen. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit Annahme der Bestellung durch Circus zustande.
Die Annahme der Bestellung kann durch ausdrückliche schriftliche Erklärung oder durch Lieferung erfolgen.
Angaben zum Bestellungsgegenstand in einem Katalog, auf einer Website oder in sonstigen Unterlagen dienen lediglich der Bestimmung der Ware und sind nur annähernd maßgeblich. Sie stellen insbesondere keine Beschaffenheitsangaben dar, soweit nicht ausdrücklich schriftlich diese als verbindlich erklärt wurden. Eine besondere Beschaffenheit sowie die Eignung zu einem besonderen Verwendungszweck sind nicht zugesichert.
Garantien / Zusicherungen über Beschaffenheit, Verwendungszweck und Geeignetheit müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
3. Lieferung / Gefahrtragung
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Liefertermine und Lieferfristen gelten als unverbindlich. Eine Woche nach Ablauf einer unverbindlichen Lieferfrist / eines Liefertermins kann vom Besteller eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt werden. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist tritt zu Lasten Circus Verzug ein.
Lieferungen erfolgen durch Transportunternehmen an die bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Wenn das Transportunternehmen bei einem ersten Zustellversuch die Waren nicht anliefern kann, wird eine Nachricht mit einem Terminsvorschlag für eine erneute Zustellung hinterlassen. Schlägt ein zweiter Zustellversuch fehl, so besteht seitens des Bestellers die Verpflichtung selbst eine Terminsabstimmung mit dem Transportunternehmen durchzuführen.
Mit übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Besteller über, es sei denn, es wird von Circus ausdrücklich die Lieferung auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko erklärt.
4. Preise / Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Alle Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) und sind in Euro ausgewiesen.
Zusammen mit der Warenlieferung erfolgt die Rechnungsstellung. Der Rechnungsbetrag ist bei übergabe der Ware zahlungsfällig.
Verzug beim Besteller mit dem Rechnungsbetrag tritt vierzehn Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung automatisch ein. Ein eventueller früherer Verzugseintritt nach gesetzlichen Vorschriften sowie besonderen Vereinbarungen bleibt unberührt. Circus ist berechtigt, für jede Mahnung nach Verzugseintritt ein Pauschalentgelt von € 5,00 netto zu erheben. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag mit 8% über dem Basiszinssatz p.a. (gesetzlicher Verzugszins) zu verzinsen. Das Recht, gegebenenfalls einen weiteren und höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen bleibt vorbehalten.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleibt der Liefergegenstand im Eigentum von Circus.
Wenn der Besteller gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, kann Circus vom Vertrag zurücktreten. Es erlischt damit automatisch auch das Recht des Bestellers zum Besitz der Vorbehaltsware. Diese ist dann auf Aufforderung an Circus herauszugeben.
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur dann zu, wenn der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt und bestritten oder anerkannt ist.
5. Mängelansprüche / Untersuchungspflicht
Zur Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Besteller hat dieser die Ware nach Annahme umgehend zu prüfen und Mängel an Circus unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung mitzuteilen. Ansonsten gilt die Ware als mängelfrei abgenommen.
Soweit eine Warenlieferung mangelbehaftet ist, kann Circus nach eigener Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware vornehmen.
Es gelten im übrigen die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsvorschriften.
6. Haftung
Eine Haftung bei Circus besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Allgemeine Bestimmung
Unvorhergesehene, unvermeidbare Kosten und außerhalb des Einflussbereichs von Circus liegende und nicht zu vertretende Ereignisse entbinden Circus für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung.
Ist eine Bestimmung des Kaufvertrages und / oder Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Circus. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Leuchtvitrinen
- Anlässlich zahlreicher Veranstaltungen in der Stadthalle Singen besteht die Möglichkeit, außerhalb der Belegungszeiten der Werbevitrinen für die Stadthallenwerbung Außenwerbung zu betreiben. Firmen, Vereine und Institutionen können während dieser veranstaltungsfreien Zeiten für sich und für ihre Produkte werben.
- Es können bestimmte Werbeflächen zur Nutzung angemietet werden. Ein solcher Mietvertrag kommt durch den Antrag des Mieters bei der CIRCUS Ideas Company GmbH und durch deren schriftliche Bestätigung zustande. Mündliche, fernschriftliche, fernmündliche oder telegrafische Abreden oder Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der CIRCUS Ideas Company GmbH. Änderungen oder Ergänzungen sowie von diesem Bedingungswerk abweichende Bedingungen des Mieters werden nur wirksam vereinbart, wenn dies ausdrücklich von der CIRCUS Ideas Company GmbH schriftlich bestätigt wird. Die CIRCUS Ideas Company GmbH behält sich vor, den Mietvertrag zu kündigen, wenn der Inhalt oder die Darstellung der beabsichtigten Werbeaussage dem geltenden Recht, den für die geltenden Bestimmungen oder Veranstaltungen der Stadt Singen widerspricht. Ein Schadensersatzanspruch steht dem Mieter aus diesem Grunde nicht zu. Ein Mietentgelt ist dann nicht zu zahlen.
- Mit dem Mietvertrag wird dem Mieter das Recht eingeräumt, die jeweils im Vertrag näher bezeichnete Stelle für Werbeplakate zu nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, die im Vertrag bezeichnete Vergütung zu bezahlen. Das Mietentgelt umfasst nicht die Kosten für die Erstellung der Plakate.
- Aus Gründen der technischen Sicherheit und der Terminvorgaben der jeweiligen Veranstaltung können die Werbeplakate nur von der CIRCUS Ideas Company GmbH auf den vermieteten Werbeflächen montiert und demontiert werden.
- Der Mieter kann nur die CIRCUS Ideas Company GmbH mit der Herstellung der Werbeplakate beauftragen. Die Entwürfe müssen spätestens fünf Wochen vor Beginn der Aufbauzeit bei der CIRCUS Ideas Company GmbH eingetroffen sein. Die mit der Herstellung verbundenen Kosten werden dem Mieter berechnet.
- Werden die Lieferfristen nicht eingehalten, haftet der Mieter für die hierdurch entstehenden Mehrkosten. Die CIRCUS Ideas Company GmbH ist insoweit von jeder Haftung freigestellt.
- Steht die Mietfläche infolge eines Umstandes, den die CIRCUS Ideas Company GmbH nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung, ist die CIRCUS Ideas Company GmbH von ihrer Verpflichtung frei. Ein Mietentgelt ist nicht zu zahlen, wenn auch der Mieter den Umstand nicht zu vertreten hat.
- Ein Rücktritt von dem Mietvertrag ist nur bis zu einem Zeitpunkt von 60 Tagen vor dem Termin des gebuchten Werbezeitraums möglich. Die Erklärung bedarf der Schriftform und wird erst mit Eingang bei der CIRCUS Ideas Company GmbH wirksam. Der Mieter hat einen Betrag von 25% des Mietbetrages zu zahlen.
- Die vereinnahmten Entgelte sind fällig hinsichtlich der Miete drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, im übrigen ab Leistungsdatum, spätestens ab dem Rechnungsdatum.
- Alle Entgelte sind Nettoentgelte, neben denen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe ausgewiesen und von dem Mieter zu entrichten ist. Provisionen an Werbeagenturen werden nicht gezahlt.
- Ergänzend gelten die AGB der CIRCUS Ideas Company GmbH und die Technischen Richtlinien. Die CIRCUS Ideas Company GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Singen/Htwl. Dies gilt auch für Klagen aus Scheck und Wechsel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Text ist verbindlich.
